Es kommt häufig vor, dass Verbraucher die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" verwechseln. Wir möchten Ihnen gerne die Unterschiede zwischen diesen beiden Konzepten erläutern, damit Sie zukünftig besser informiert sind.
- Definition „Gewährleistung“
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Käufer von Waren eine Gewährleistung erhalten. Diese Regelung dient dem Schutz des Verbrauchers. Demnach haben Kunden das Recht, fehlerhafte Produkte innerhalb von 24 Monaten zu reklamieren.
- Definition „Garantie“
Eine Garantie stellt eine weitreichendere Verpflichtung dar als die gesetzliche Gewährleistung. Sie wird in der Regel freiwillig vom Hersteller oder Händler angeboten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Garantie die gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzt. Wenn eine Garantie zugesichert wird, kann diese nicht einseitig widerrufen werden.
Was bedeutet Gewährleistung?
Die Gewährleistung stellt eine verbindliche Regelung im rechtlichen Kontext dar. Sie legt fest, dass der Produzent oder Verkäufer dafür haftet, wenn die gelieferte Ware Mängel aufweist. Diese Mängel müssen bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden haben, auch wenn sie erst später festgestellt werden. Gemäß § 438 BGB liegt die übliche Dauer der Gewährleistungspflicht bei 24 Monaten.
Gemäß der gesetzlichen Regelung wird vermutet, dass Mängel an der Ware bereits bei der Übergabe vorhanden waren, wenn diese innerhalb der ersten sechs Monate auftreten. Nur dann, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass der Mangel erst nach der Übergabe entstanden ist, wird diese Annahme hinfällig. Infolgedessen liegt in den ersten sechs Monaten nach Übergabe die Beweislast beim Verkäufer.
Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Waren möglicherweise aufgrund von AGB oder individuellen Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer auf nur zwölf Monate verkürzt ist. Im Vergleich zu neuen Waren ist die Gewährleistungsdauer bei gebrauchten Produkten daher möglicherweise eingeschränkt. Es ist deswegen ratsam, beim Kauf von gebrauchten Waren besonders aufmerksam zu sein und die individuellen Bedingungen sorgfältig zu prüfen.
Tritt innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Defekt auf, stehen dem Käufer folgende Rechte zu, die sich je nach individueller Lage unterscheiden. Unter anderem gehört dazu das Recht auf:
- Nachbesserung
- Austausch mangelhafter Ware
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Vertrag sowie Rückerstattung des Kaufpreises
Die genauen Rechte des Käufers variieren je nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes sowie den individuellen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien. Deshalb ist es ratsam, bei defekten Produkten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Bedingungen sorgfältig zu überprüfen und gegebenenfalls juristischen Rat in Anspruch zu nehmen.
Was ist ein Sachmangel?
Gemäß §§ 434 ff. BGB handelt es sich um eine mangelhafte Sache, wenn diese:
- nicht die vertraglich vereinbarte Qualität hat
- sich nicht für die gewöhnliche Nutzung eignet
- die Montage nicht ordnungsgemäß erfolgt ist
Wenn ein Sachmangel auftritt, hat der Käufer laut § 437 BGB folgende gesetzliche Rechte:
- Anspruch auf Nacherfüllung: Es steht dem Käufer in jedem Fall das Recht auf Nacherfüllung zu. Diese erlegt dem Verkäufer die Pflicht auf, den Mangel zu beseitigen. Dies kann durch die Bereitstellung eines neuen, einwandfreien Produkts (Ersatzlieferung) oder durch die Behebung des Mangels selbst (etwa durch Reparatur oder Nachbesserung) erfolgen.
- Rücktrittsrecht: Der Käufer hat nur unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn eine Nacherfüllung misslingt, unzumutbar ist oder aber der Verkäufer den angemessenen Zeitpunkt zur Nacherfüllung ergebnislos verstreichen lässt, ist dies der Fall.
- Minderung: Der Käufer hat die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern. Beseitigt der Verkäufer den Mangel nicht und der Käufer behält die mangelhafte Ware dennoch, ist die Minderung möglich. Die Höhe ist vom Wertverlust des Objekts aufgrund des Mangels abhängig.
- Anspruch auf Schadensersatz: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Käufer die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen, wenn ihm aufgrund des Mangels ein Schaden entstand.
Ein bedeutender Aspekt, der zu beachten ist, betrifft das Entscheidungsrecht des Käufers hinsichtlich der vorgestellten Optionen. Der Verkäufer kann nicht eigenmächtig festlegen, wie der Mangel beseitigt wird. Es empfiehlt sich, bei Sachmängeln die rechtlichen Vorschriften gewissenhaft zu überprüfen und bei Bedarf professionellen Rat einzuholen, um als Käufer die eigenen Rechte zu sichern.
Was ist eine Garantie?
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusicherung seitens des Herstellers oder Händlers, welche über die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung hinausgeht. Diese Leistung ist individuell gestaltet. Sie dient dazu, bestimmte Eigenschaften oder eine vernünftige Qualität der Ware zu garantieren oder bestimmte Leistungen zu erbringen. Somit bietet die Garantie dem Kunden eine zusätzliche Sicherheit und Vertrauen in das Produkt.
Verbraucher können gesetzliche Rechte der Gewährleistung und Garantie-Ansprüche geltend machen, wenn ein Mangel auftritt.
Es empfiehlt sich, Bedingungen sowie Einschränkungen der Garantie gründlich zu überprüfen. Denn sie weichen möglicherweise von gesetzlichen Gewährleistungs-Rechten ab. Im Falle von Mängeln bei einem gekauften Produkt sind Gewährleistungs-Rechte und Garantie-Ansprüche einzubeziehen. Es ist ratsam, auch hier gegebenenfalls professionelle Beratung einzuholen, um die eigenen Verbraucherrechte zu sichern.
- Grundsätzlich sind drei Formen der Garantie zu unterscheiden:Händlergarantie (seitens Verkäufer)
- Herstellergarantie
- Garantie Dritter, die am Vertrieb beteiligt sind (z.B. Handwerker)
Garantieversprechen beziehen sich normalerweise auf eine bestimmte Funktionsfähigkeit oder bestimmte Teile der Sache. In der Regel ist die Gewährleistung Sache des Händlers. Die Garantie wiederum ist die Sache des Herstellers.
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