Verbraucher-Ratgeber: Nährwertangaben Wein

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Nährwertangaben bei Wein werden Pflicht

Während der Adventszeit und an den Feiertagen gönnen sich viele Verbraucher gerne einen Schluck Wein. Ab dem 8. Dezember 2023 werden die Verbraucher jedoch auch deutlich mehr Informationen zu ihrem Glas Wein erhalten. Denn ab diesem Datum müssen alle Weinetiketten detaillierte Angaben zu Nährwerten, Allergenen und Zusatzstoffen enthalten. Diese Kennzeichnungspflicht gilt für Weinflaschen, Prospekte, Preislisten sowie Onlineshops. Was hat das nun für Auswirkungen auf die Verbraucher?

Das EU-Recht betrachtet alle Sorten von Wein als Lebensmittel. Das schließt sowohl Weine als auch Schaumweine wie Prosecco und Champagner ein. Dies bedeutet konkret, dass die Produkte mit ihren Inhaltsstoffen und Nährwerten gekennzeichnet werden müssen. Die Hersteller haben die Möglichkeit, diese Informationen entweder direkt auf dem Etikett anzugeben oder den Produkten einen QR-Code hinzuzufügen. Wenn der Verbraucher diesen Code scannt, gelangt er zu den Angaben über die Nährwerte. Es ist wichtig für Verbraucher zu wissen, dass es dem Hersteller an dieser Stelle untersagt ist, Nutzerdaten (sogenannte Cookies) zu sammeln oder den Verbraucher mit Werbung oder Onlineshops in Kontakt zu bringen. Die Pflicht besteht darin, dass der Erzeuger den Nährwert selbst - also Kilokalorien und Kilojoule sowie Allergene - direkt auf dem Etikett angeben muss. Übrige Nährwerte sind:

  • Zucker und Kohlenhydrate (beispielsweise unter Angabe des Restzuckergehalts)
  • Fett und gesättigte Fettsäuren
  • Eiweiß
  • Salz

Die Konzentration von Zucker und Kohlenhydraten im Wein hat hierbei die größte Bedeutung. Die restlichen Nährstoffe sind in so minimalen Mengen vorhanden, dass diese bei der Angabe wohl kaum ins Gewicht fallen werden.

Weinhersteller haben darüber hinaus die Verpflichtung, sämtliche Bestandteile anzugeben, die sie zur Produktion des Weins verwenden. Dies ist erforderlich, falls der Wein eventuell Rückstände enthält. Insbesondere für Allergiker sind diese Informationen relevant und werden daher in Fettdruck hervorgehoben. Es bleibt jedoch unklar, ob dieses neue Gesetz zu den Nährwertangaben auch schon für den Jahrgang 2023 gilt oder erst Weine betrifft, die ab 2024 produziert werden.