Verbraucher-Ratgeber: Rücktrittsrecht

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LG Hamburg entschied: Konzert-Veranstalter zur Rückerstattung von Tickets verpflichtet, falls Veranstaltung aufgrund Corona nicht stattfand

In ihren Vertrags-Bedingungen hat die FKP Scorpio Konzertproduktion GmbH festgehalten, Konzerte bei unverschuldeten Absagen oder Unterbrechungen beliebig oft verschieben zu können, beispielsweise aufgrund der Corona-Situation. Auch wenn die Veranstaltung mehrmals verschoben wurde, weigerte sich der Veranstalter, den Käufern ihr Rücktrittsrecht einzuräumen. Die Tickets behielten ihre Gültigkeit. Sie wurden nur in wenigen Ausnahmefällen zurückerstattet, wenn die Nachholung oder Verschiebung für den Käufer unzumutbar war.


Betroffen von den Folgen der Corona-Pandemie war unter anderem das Hurricane-Festival in Scheeßel, das von 2021 auf 2022 verschoben wurde.

Das Landgericht Hamburg beurteilte den Ausschluss einer Kaufpreiserstattung als rechtswidrig. Grund dafür sei, dass die vom Veranstalter verwendete Klausel von der gesetzlichen Regelung abweiche. Schließlich hat der Veranstalter dem Ticketkäufer weder den Rücktritt vom Vertrag noch eine Rückerstattung des Ticketpreises möglich gemacht, wenn die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden konnte.


Bei dem Festival handele es sich um ein absolutes Fixgeschäft, weswegen die Leistung nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachholbar sei. Demzufolge entspreche dies auch nicht den Interessen des Ticketkäufers. Dazu könne aufgrund der Verschiebung des Festivals die geschuldete Leistung nicht mehr erbracht werden, da es womöglich zu Abweichungen des Line-ups komme.


Zusätzlich zu seiner Entscheidung fügte das LG Hamburg hinzu, die verwendete Klausel der FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH sei nicht klar und eindeutig formuliert gewesen. Anhand der Klausel könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wann die Verlegung der Veranstaltung für den Ticketkäufer unzumutbar erscheine. Mittels dieses unbestimmten Rechtsbegriffes schaffte der Veranstalter eine unklare Rechtslage.

Der Veranstalter FKP Scorpio Konzertproduktion GmbH ist somit zur Rückerstattung der Tic,ketpreise verpflichtet, wenn aufgrund der Corona-Pandemie die Veranstaltung nicht zum Termin stattfinden konnte.