Die aktuell besonders anspruchsvolle Bewältigung der Inflation ist für den Verbraucher in allen Sektoren ihres alltäglichen Lebens zu spüren. Der Verbraucher muss sich mit stetig steigenden Preisen abfinden und diese finanziell ausgleichen.
Doch nicht nur durch steigende Preise wird der Verbraucher belastet, sondern laut Verbraucher-Zentrale auch durch ungekennzeichnete Verkleinerung der Produktmenge bei gleicher Verpackungsgröße. Die Mogelpackungen werden ungekennzeichnet in derselben Verpackung mit weniger Inhalt zu einem höheren Preis verkauft. Dass diese Maßnahme mit sinken Kosten rückgängig gemacht wird, ist nicht zu erwarten. Damit erreichen Hersteller eine langfristige Preissteigerung. Diese Preissteigerung durch verringerte Produktmenge wird auch als „Shrinkflation“ bezeichnet. Der Begriff setzt sich aus dem englischen Verb „to shrink“ (schrumpfen, kleiner werden) und dem englischen Nomen „inflation“ (Inflation) zusammen.
Diese Technik der Preiserhöhung ist der Verbraucherzentrale nicht neu. Bereits vor den Zeiten der Energiekrise nutzten Hersteller solche Mogelpackungen, um heimliche Preiserhöhungen vorzunehmen. Die Situation der Hersteller ist durch steigende Preise, ausgelöst durch Lieferengpässe, den stark ansteigenden und zudem unsicheren Energiekosten und den zunehmenden Produktionskosten schwierig. Deshalb greifen sie auf die Mogelpackung zurück.
Studien zufolge reagieren Verbraucher auf Preiserhöhungen schlechter als auf eine Reduzierung des Packungsinhaltes. Um dem Verbraucher die Verkleinerung nicht zu offenbaren, werden diese oft in Schritten nach und nach reduziert. Dabei bleibt der für den Verbraucher im Supermarkt auffälligste Faktor, nämlich der Preis, und auch die Verpackungsgröße, hierbei unverändert. Mit einer geringeren Befüllung erhöhen sie den Kilopreis und erzielen somit höhere Einnahmen, um die angestiegenen Produktionskosten zu decken. Anstatt die Preise schlicht und einfach zu erhöhen, setzen die Hersteller also auf „Shrinkflation“.
Wie kann ich „Shrinkflation“ aufdecken?
Um eine Mogelpackung unter den regelmäßigen Produkten auf der Einkaufliste zu erkennen, merken oder notieren Sie sich die Grund- und Kilopreise sowie die Füllmenge der Produkte. Die Hersteller lenken durch neue Verpackungsdesigns oder Beschreibungen wie „verbesserte Rezeptur“ vom geringeren Packungsinhalt ab. Zudem nutzen Hersteller oft eine neue Geschmackssorte, um den Produktinhalt der gesamten Produktreihe zu reduzieren.
EntdeckenSie eine Mogelpackung, melden Sie dies bei Verbraucher-Zentralen oder Eichämtern. Daraufhin untersuchen diese den Fall und veröffentlichen ihn auf ihrer Website. Einige Verbraucherschutz-Zentralen haben auf ihrer Internetseite bereits eine Liste mit bekannten Mogelpackungen zur Verfügung gestellt. Auch beschäftigt sich die Stiftung Warentest mit Produkten von Herstellern, die „Shrinkflation“ betreiben. Darunter fällt auch der Preis der Verbraucher-Zentralen für die größte Mogelpackung des Jahres.
„Shrinkflation“: Betrug am Verbraucher?
Die Tricks der Hersteller, den Verbraucher von einer Preiserhöhung des Produktes abzulenken, sind gesetzlich nicht verboten. Der zulässige Luftanteil sowie die Verpackungsgröße im Verhältnis zum Inhalt einer Packung hat der Gesetzgeber begrenzt. Vielen Verbraucherschützern reicht das nicht. Sie fordern eine Kennzeichnungspflicht der Hersteller bei jeder Füllmengen-Reduzierung. Der Verbraucher soll bei seiner Produktwahl nicht durch Tricks der Hersteller beeinflusst und seine Entscheidung verfälscht werden. Aktuell bleiben Verbrauchern rechtlich die Hände gebunden. Die Verbraucher-Zentralen nehmen jedoch jeden Hinweis an und bringen alle rechtlich relevanten Mogelpackungen, welche sich außerhalb der gesetzlichen Regelungen befinden, vor Gericht.