Verbraucher-Ratgeber: Strom- und Gaspreisbremse

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Entlastung für Bürger aufgrund stark gestiegener Gas- und Stromkosten mit günstiger Basisversorgung

Der Anstieg der Kosten für Erdgas und andere Energieträger hat eine gravierende Auswirkung auf die Bürger und Unternehmen. Aus diesem Grund plant die Regierung eine Preisbremse, um die finanziellen Lasten der Verbraucher, der Industrie und des Mittelstandes zu verringern. Diese Regelung sorgt für eine günstigere Energieversorgung, während eine sichere Belieferung mit Gas und Strom garantiert wird. Ein Anbieter kann den Preis erhöhen, sofern die Änderung im Vertrag geregelt ist, und die Begründung der Erhöhung sowie die Ankündigungsfrist eingehalten werden.


Demzufolge muss dem Verbraucher ein Sonder-Kündigungsrecht eingeräumt werden.

Dies ist eine von mehreren Maßnahmen, mit denen der Staat Verbraucher unterstützt. Wir haben hier für Sie einen Überblick über diese Hilfen zusammengestellt:


Der Staat übernimmt für Dezember die Abschlagszahlungen für Gebäude mit Gasheizung. Dies gilt für private Haushalte undkleine bis mittlere Unternehmen und soll vor allem schnelle Hilfe leisten. Ab März 2023 gilt die Gaspreisbremse. Auf den Grundverbrauch müssen Sie höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde zahlen, da Steuern und alle sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteile abgedeckt sind. Dazu wurde seit dem 1. Oktober 2022 die Mehrwertsteuer für das Erdgas erhöht .


Fernwärme-Kunden profitieren von der Übernahme der Abschlagszahlung im September und einem Zuschlag von 20%. Außerdem unterliegen Sie einer Wärmepreisbremse. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Auch hier wird die Mehrwertsteuer für Fernwärme von 19 % auf 7 % gesenkt.


Von Stromkunden wird der Abschlag im September übernommen. Dazu erhalten Sie einen Zuschlag von 20%. Für Sie gilt eine Strompreisbremse. Für Strom beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Auch hier wird die Mehrwertsteuer für Strom von 19 % auf 7 % gesenkt - damit sinkt insgesamt Ihre Stromrechnung.


Hilfen bei Heizöl, Pellets und Flüssiggas: Die Steuerbefreiung für Brennstoffe wie Heizöl, Pellets, Kohle, Holz oder Flüssiggas soll rückwirkend vom Januar 2022 bis Dezember 2022 gelten. Sie müssen sich lediglich im jeweiligen Bundesland um die Zuschuss-Beantragung kümmern. Für den Zuschuss sind Rechnungen aus dem gesamten Jahr 2022 vorzulegen. Maximal 2000 Euro pro privatem Haushaltsind hier möglich,falls sich der Preis im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt hat. Für Flüssiggas ist ebenfalls am 1. Oktober 2022 die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % gesunken.