Verbraucher-Ratgeber: Unterschank

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Ihr Verbraucherrecht: Wehren Sie sich gegen Unterschank!

Letztes Jahr waren auf dem Münchner Oktoberfest mindestens dreißig Prozent der Maßkrüge mit zu wenig Bier gefüllt. Nur vierzehn Prozent enthielten auch wirklich den Liter Bier. Der Rest bewegte sich im Graubereich. Bei einem Preis von bis zu 14,90 € pro Maß Bier ist ein schlecht eingeschenkter Krug ein herber Verlust. Das zuständige Kreisverwaltungs-Referat prüfte im Jahr 2022 deshalb 825 Maß Bier. Eine Maß fasst einen Liter, ein Eichstrich kennzeichnet die Füllmarke. Ist der Krug noch bis maximal 1,5 cm unter dem Eichstrich gefüllt, ist alles in Ordnung. Aber wenn weniger drin ist? Dann handelt es sich um Unterschank. Das müssen Sie so keinesfalls hinnehmen: Verlangen Sie, natürlich bevor Sie getrunken haben, eine Nachfüllung.

Sogar ein Verein gegen betrügerisches Einschenken setzt sich dafür ein, dass eine Maß auch wirklich eine Maß ist – und somit einen Liter enthält. Der Verein existiert bereits seit 1899. Sein Ziel ist es, dem Schankbetrug auf Starkbier- und Oktoberfesten, in Gaststätten und Biergärten entgegenzuwirken. Was die Wirte dazu sagen? Die führen das schlechte Einschenken oft auf ungelerntes Personal zurück. Dennoch rechtfertigt es nicht die Benachteiligung des Verbrauchers. Nutzen Sie also Ihr Verbraucherrecht und lassen Sie nicht zu, dass Sie zu wenig Bier für zu viel Geld bekommen.