Verbraucher-Ratgeber: Diesel-Fahrverbot München

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München: Diesel-Fahrverbot - es drohen Bußgelder!

Das Diesel-Fahrverbot im Überblick

Der Münchner Stadtrat beschloss ein stufenweises Diesel-Fahrverbot. Es dient der Einhaltung der EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂). Um den Münchner Mittleren Ring erfolgt eine Erweiterung der Umweltzone. Dies gilt seit 1. Februar 2023. Der Mittlerer Ring zählt zu den wichtigsten Verkehrsadern der bayrischen Landeshauptstadt. Daher galten für ihn bislang die Beschränkungen nicht. Allen Dieselfahrzeugen, die zur Schadstoffklasse Euro 4 zählen, ist die Einfahrt in die Umweltzone seit Februar dieses Jahres untersagt. Auch eine grüne Plakette hilft hier nicht weiter.



Warum herrscht ein Diesel-Fahrverbot?

Der vorgeschriebene Grenzwert für NO₂ liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Der Messwert am Standort Landshuter Allee betrug jedoch letztes Jahr 51 Mikrogramm. Das übersteigt den erlaubten Grenzwert deutlich. Eine Strafzahlung in Millionenhöhe an die EU drohte. Daher sah sich München gezwungen, eine Verschärfung der Gesetze zur Verbesserung der Luftqualität vorzunehmen. Die Lösung schien das stufenweise Fahrverbot für Dieselfahrzeuge zu sein.



Die Stufen des Diesel-Fahrverbots

Das Diesel-Fahrverbot erfolgt stufenweise. Seit 1. Februar 2023 bedeutet das ein Verbot für Euro-4-Fahrzeuge oder schlechtere Schadstoffklassen. Für Fahrzeuge mit grüner Plakette gilt dies ebenso. Ab 1. Oktober 2023 folgt das Einfahrverbot für Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5. Das gilt anfangs noch nicht für Anwohner, Lieferverkehr und Handwerker. Hier gelten noch Ausnahmen. Haben sich die Grenzwerte nach den beiden Stufen immer noch nicht im Normbereich eingependelt? Dann folgt am 1. April 2024 der dritte und auch letzte Schritt. Das bedeutet, es gibt keinerlei Ausnahmen mehr. Eine Einfahrt erfolgt dann nur noch mit amtlicher Genehmigung.



Die Ausnahmen des Diesel-Fahrverbots

Noch gilt ein Ausnahmekonzept. Das bedeutet, dass für folgende Fahrzeuge die Einfahrt in die Umweltzone erlaubt ist:

  • Euro-6-Dieselautos
  • Fahrzeuge mit Hardwarenachrüstung
  • Personen mit Behinderungen
  • Einsatzfahrzeuge (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr)


Zu welcher Abgasnorm zählt mein Dieselfahrzeug?

Im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungs-Bescheinigung Teil 1 ist vermerkt, zu welcher Abgasnorm das Fahrzeug zählt. Vertrauen Sie keinesfalls der grünen Plakette an der Windschutzscheibe. Diese sagt absolut nichts über die Schadstoffklasse aus.


Erfolgt eine Kontrolle auf den Straßen zum Diesel-Fahrverbot?

Eine Überprüfung des Diesel-Fahrverbots gestaltet sich für die Kontrollinstanz schwierig. Schließlich haftet am Fahrzeug keine Plakette, die die Fahrterlaubnis auf dem Mittleren Ring anzeigt. Das Kreisverwaltungs-Referat gibt an, die kommunale Verkehrsüberwachung sei für die Kontrolle der parkenden Autos verantwortlich. Eine Überwachung durch die Polizei erfolgt im Rahmen der Geschwindigkeits-Kontrolle. Ein Verstoß gegen dieses Diesel-Fahrverbot wird mit einem Bußgeld von 100 Euro bestraft.



Gibt es für Verbraucher Möglichkeiten, gegen das Münchner Diesel-Fahrverbot vorzugehen?

Ungefähr 140.000 Fahrzeuge sind vom Diesel-Fahrverbot in München betroffen. Das hat einen extremen Wertverlust der Fahrzeuge zur Folge. Eine realistische Chance, gegen dieses Fahrverbot zu klagen, besteht nicht. Allerdings besteht die Möglichkeit, Rechte gegen die Kfz-Hersteller geltend zu machen. Ist das Fahrzeug nämlich mit einer rechtswidrigen Abschalteinrichtung versehen? Dann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.



Die Kritik am Fahrverbot

Die Luftverschmutzung ist in München schon lange Jahre ein ernstzunehmendes Problem. Die Staatsregierung hat es trotz gerichtlicher Verfügungen zugelassen, die Bewohner der Stadt einer NO₂-Konzentration auszusetzen, die unzulässig hoch ist. Das Gesetz und auch ein Recht auf Gesundheit ist damit gebrochen. Der Freistaat Bayern wollte jedoch sein Image nicht ruinieren. Daher wälzte er die Verantwortung lieber auf die Landeshauptstadt ab.

Aufgrund der Kritik, München würde immer wieder die Dinge aufschieben, war schnelles Handeln notwendig. Allerdings kommt das Diesel-Fahrverbot zeitlich ungünstig. Denn Unternehmen und Verbraucher kämpfen momentan eh schon mit ansteigenden Kosten. Die NO₂ -Werte sind eh rückläufig. Daher ist fraglich, ob eine Einführung des Diesel-Fahrverbots wirklich notwendig war.
Alternativen sind jedoch bislang nicht in Aussicht. Es bleibt die Belastung für Halter von Diesel-Fahrzeugen, trotz der stufenweisen Umsetzung.



Die GfV hilft: Anspruch auf Schadensersatz für Münchner Diesel-Fahrzeug-Besitzer

Gegen zahlreiche Fahrzeughersteller besteht Anspruch auf Schadensersatz. Zögern Sie nicht und machen Sie Ihre Rechte geltend! Wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter und unterstützen Sie. Ihre Anfrage erfolgt kostenfrei und unverbindlich. Ein Anwalt unserer Gesellschaft für Verbraucherschutz prüft Ihren Fall und klärt mit Ihnen die Erfolgschancen und das weitere Vorgehen.

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