Verbraucher-Ratgeber: Gesetz gegen Hass im Netz

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Gesetz zur Bekämpfung von Mobbing und Online-Hass geplant

Die Ampelkoalition verfolgt das Ziel, gegen digitale Gewalt vorzugehen. Sie will Hass und Hetze bekämpfen und Menschen vor beleidigenden und beschimpfenden Kommentaren schützen. Die Anonymität des Internets hat schließlich die Schattenseite, dass Hass, Mobbing und Sexismus keine Seltenheit sind. Daher stellten die Parteien ein Eckpunktepapier mit neuen Regelungen vor.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die richterlich angeordnete Accountsperrung. Dies soll eine wirksame Schutzmaßnahme gegen Personen sein, die im Internet wiederholt beleidigende Kommentare und Hass verbreiten.


Rechtfertigung des schweren Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht bei Accountsperren

Das Sperren eines Accounts ist keine geeignete Maßnahme, wenn es lediglich um das Löschen von Inhalten geht. Verletzungen der Community-Standards allein reichen hier nicht aus. Eine Rechtfertigung ist nur eine Wiederholungsgefahr für gravierende Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Darüber hinaus ist die Sperre nur legitim, wenn sie zeitlich begrenzt und verhältnismäßig ist. Bevor die Anordnung der Sperre erfolgt:

  • ist der Betroffene darüber zu informieren.
  • hat dieser vorab das Recht, sich zu der Sache zu äußern.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, rechtfertigt dies die Sperrung des Accounts, obwohl es sich dabei um einen gravierenden Eingriff in die Meinungsfreiheit handelt.

Das Bundes-Ministerium für Justiz (BMJ) befürwortet diesen Entwurf. Kritiker bemängeln allerdings, dass die Sperre des Accounts erst bei wiederholten Verstößen in Betracht kommt. Es erscheint widersinnig, dass erst die wiederholte Verbreitung von Hasskommentaren zu einer Sanktion führt. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Ulf Buermeyer, setzt sich für kurzzeitige Accountsperren bereits bei einmaligem Fehlverhalten ein.


Verbesserung persönlicher Auskunftsrechte und Ausgabe von Daten der Nutzer

Ein weiteres Ziel ist, die private Auskunftserteilung zu verbessern. Opfer sollen die umfassenden Nutzerdaten der Täter schneller erhalten. Die Herausgabe der IP-Adressen ist laut BMJ ebenfalls in Planung. Diese findet statt, sofern es zur Rechtsverfolgung zwingend erforderlich und angebracht ist. Bislang war es nur möglich, Namen und E-Mail-Adressen zu erhalten. Allerdings genügt das oft nicht, weil Anbietern oft selbst nur gefälschte oder sogar gar keine Angaben vorliegen. Deshalb hat das Gericht weiterhin die Befugnis, Anbieter von Messenger- und Internetdiensten zur Ausgabe der Daten zu verpflichten. Hierbei ist die Zuordnung zu den IP-Adressen möglich.


Des Weiteren ist laut dem Eckpunktepapier die Einführung von Auskunftsrechten für das Gastgewerbe geplant. Solche Betriebe haben oft mit ungerechtfertigten und negativen Bewertungen zu kämpfen. Allerdings war ein Auskunftsverfahren nur möglich, wenn es sich um bestimmte kriminelle Inhalte handelte. Die Erfassung derartiger Restaurant-Kritiken, die nicht der Wahrheit entsprechen, schließt diese Erweiterung künftig mit ein. Anbieter solcher Dienste haben dann bei Einleitung eines Auskunftsverfahrens die Pflicht, diese Daten zu sichern. Dies verhindert den Verlust der Beweismittel.


Verpflichtende Bereitstellung eines Zustellungs-Bevollmächtigten im Inland

Weiterhin gilt für soziale Netzwerke gemäß BMJ: Es besteht die Pflicht, einen Zustellungs-Bevollmächtigten in Deutschland zu haben. Obwohl der europäische „Digital Services Act“ das deutsche Netzwerk-Durchsetzungsgesetz ersetzt, bleibt diese Pflicht bestehen. Bei rechtlichen Konflikten haben demnach nicht nur die deutschen Gerichte, sondern ebenso Organisationen wie HateAid, eine deutsche Adresse der Plattform zu kontaktieren. Der Umweg über irische Firmensitze ist künftig nicht mehr nötig. Das macht die Abläufe einfacher und schneller.

Bis 26. Mai 2023 besteht für Interessierte die Möglichkeit, zu diesem Eckpunktepapier Stellung zu nehmen. Diese Rückmeldungen dienen dem BMJ als Basis für einen Referenten-Entwurf. Das BMJ legt diesen dann gegen Ende diesen Jahres wahrscheinlich vor.