Verbraucher-Ratgeber: Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz (PStTG)

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Das haben Privatverkäufer zu beachten

Zum Jahresbeginn 2023 wurde ein neues EU-Steuergesetz, das Plattformen-Steuertransparenz-Gesetz (PStTG) eingeführt. Dies verpflichtet Betreiber von Verkaufsplattformen dazu, dem Finanzamt aktive Nutzer zu melden. Diese Änderung betrifft vor allem Privatpersonen, die auf Plattformen wie eBay, Vinted oder Etsy viele Online-Verkäufe abwickeln. Ziel ist es, diese nun mittels neuem PStTG transparenter zu gestalten.


Was ändert sich mit dem neuen Steuergesetz für Privatverkäufer?

Da sich bei Online-Plattformen jeder anmelden kann, besteht die Gefahr, dass Steuern nicht fristgerecht festgesetzt werden. Deshalb verlangt das Finanzamt bereits seit 2013 die Übermittlung von Verkäuferdaten von Online-Plattformen. Mit Einführung des PStTG sind nun alle Verkäufe, auch private, an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Adressat des neuen Gesetzes sind Betreiber von Plattformen, auf denen Privatpersonen ihre Waren verkaufen.


Meldepflicht der Betreiber

Anhand folgender Informationen prüfen die Betreiber Privatverkäufer und übermitteln folgende Daten anschließend an die Finanzbehörde:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Verkaufserlös
  • Bankverbindung

Eine Meldepflicht für Privatverkäufer besteht jedoch erst, wenn dieser mehr als 30 Verkäufe im Jahr tätigt oder mehr als 2.000 Euro Umsatz einnimmt. Dies ist auch mit wesentlich weniger Verkäufen möglich.


Sie sind Privatverkäufer? Darauf haben Sie zu achten!

Verkaufen Sie regelmäßig über Online-Plattformen, ist es empfehlenswert, zu Beginn des Jahres Buch über die Verkäufe zu führen. Erfassen Sie Gewinn, Verkaufsdatum und abgeführte Gebühren an den Plattformbetreiber.

Alle Transaktionen, die nach dem 1. Januar 2023 stattfinden, haben Verkaufspreise, Gebühren und Provisionen offenzulegen. All diese Informationen analysiert das Bundeszentralamt für Steuern. Es leitet diese dann abhängig vom Wohnort des Verkäufers an die jeweils zuständigen Finanzämter weiter. Deshalb haben Personen, die viel verkaufen, in ihrer Steuererklärung 2023 alle Einnahmen anzugeben. Andernfalls vermutet das Finanzamt womöglich den Betrieb eines unangemeldeten Gewerbes.


Was ändert sich für den Verkauf von gebrauchten Waren?

Verkaufen Sie als Privatperson ab und zu gebrauchte Waren, weil Sie diese einfach nicht mehr benötigen? Dann haben Sie im Regelfall keine Steuern zu zahlen. Der Gewinn solcher Verkäufe liegt nämlich normalerweise unter dem Neukaufpreis.

Das PStTG hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht für private Veräußerungsgeschäfte. Die Freigrenze von 600 Euro bleibt unverändert. Gewinne über 600 Euro haben somit versteuert zu werden, während Gewinne unterhalb dieser Grenze steuerfrei sind. Dies gilt aber nur, wenn das Objekt innerhalb eines Jahres nach dem Kauf wieder verkauft wird. Darüber hinaus ist die Freigrenze nicht anwendbar, wenn die Schwelle zur Gewerblichkeit überschritten wird.


Was deutet auf ein Gewerbe hin?

Der Verkauf mehrerer ähnlicher Waren weist auf ein Gewerbe hin. Wird dasselbe Produkt mehrere Male zum Verkauf angeboten, handelt es sich höchstwahrscheinlich nicht um einen Privatbestand. Der regelmäßige Verkauf von Neuware ist ein weiteres Indiz für ein Gewerbe. Üblicherweise sind überflüssige Gegenstände aus einem Privathaushalt nicht neu und unbenutzt. Wenn man Waren mit dem Ziel kauft, sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, hat der erwirtschaftete Gewinn in der Regel versteuert zu werden.