BGH-Urteil im Abgasskandal - Jetzt Ansprüche sichern!


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26. Juni 2023

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Abgasskandal wird Verbrauchern in Deutschland großartige Möglichkeiten bieten, ihre Rechte durchzusetzen. In den Fällen VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22 wurden die Hürden für Schadensersatz-Ansprüche erheblich herabgesetzt. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für Verbraucher in Deutschland. Die unzulässige Verwendung von Abschalt-Einrichtungen stand im Mittelpunkt der Rechtsfrage. Der BGH hat nun entschieden, dass Abschalt-Einrichtungen, einschließlich des Thermofensters, unzulässig sind. Dies wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.03.2023 ermöglicht. Der EuGH hat wiederholt betont, dass Dieselfahrzeuge rechtswidrige Abgastechnik enthalten.


Was geschah im Abgasskandal?

Heute hat der BGH eine bedeutende Entscheidung bezüglich des Abgasskandals verkündet. Fahrzeuge haben die Pflicht, bestimmte Abgasgrenzwerte einzuhalten. Allerdings statteten die Automobil-Konzerne die Fahrzeuge mit einer speziellen Schummel-Software aus, um diese Werte einzuhalten. In der Realität entsprachen diese jedoch keinesfalls den gesetztes-konformen Grenzwerten. Im Gegenteil: Diese Software enthielt eine illegale Abgastechnik. Diese führte lediglich zu einer einwandfreien Abgasreinigung während der Zulassungstests, nicht aber im alltäglichen Fahrbetrieb. Folglich emittierten die Fahrzeuge eine unzulässig hohe Menge an Stickoxid-Emissionen, die um ein Vielfaches über den gesetzlichen Grenzwerten lagen. Die Folge: Die Fahrzeuge erschienen umweltfreundlicher, als sie in Wirklichkeit waren.


Hintergrund des BGH-Urteils im Abgasskandal

Zu drei Musterfällen entschied der BGH, dass Abschalttechnik, beispielsweise das Thermofenster, unzulässig ist. Das Thermofenster gewährleistet eine ordnungsgemäße Abgasreinigung nur bei einer Außentemperatur zwischen 15°C und 30°C. Das trifft auf Europa nur in etwa einem Drittel des Jahres zu - oder eben auf dem Prüfstand. Hier liegt das gesetzlich vorgeschriebene Temperatur-Fenster bei 20°C bis 30°C. Die Hersteller waren sich dessen bewusst.

Im Jahr 2020 hat der EuGH bereits entschieden: Die Verwendung der Thermofenster ist grundsätzlich unzulässig. Bislang hatten jedoch Verbraucher die Pflicht, nachzuweisen, dass dabei eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung vonseiten der Fahrzeughersteller und deren Vorstände vorliegt (§ 826 BGB).


Abgasskandal: Rechtsspruch des BGH

Das aktuelle Urteil des BGH bekräftigt die Sichtweise des EuGH und stuft die Verwendung von Abgastechnik als illegal ein. Das Gericht erkennt dabei eine Verletzung des Schutzgesetzes laut § 823 Abs. 2 BGB an. Das stärkt die Rechte der Kunden und erhöht die Erfolgschancen der betroffenen Dieselfahrer. Es ist von nun an für geschädigte Fahrzeughalter viel einfacher, Schadensersatz-Ansprüche gegen die betreffenden Fahrzeughersteller (VW, Audi, Opel, BMW, Mercedes-Benz und Co.) geltend zu machen. Das gilt bei allen Herstellern, die illegale Abschalttechnik nutzten.


Abgasskandal: Hohe Chancen für Verbraucher

Für diejenigen, die eine Klage gegen die Fahrzeugkonzerne in Erwägung ziehen: Es gibt nun eine erheblich höhere Erfolgschance. Die einfache Fahrlässigkeit der Hersteller reicht mittlerweile aus, um einen Schadensersatz-Anspruch geltend zu machen. Die Schwelle dafür ist von nun an wesentlich niedriger. Die Marke des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle. Das Urteil betrifft alle Hersteller, die unzulässige Abschalt-Technik verwenden. Die Entscheidung des BGH ist für alle deutschen Gerichte verbindlich und lässt keine Ausnahmen zu. Nutzen Sie daher die Gelegenheit und setzen Sie Ihren Anspruch auf Schadensersatz schnellstmöglich durch.


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