Verbraucher-Ratgeber: Black Friday

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Verbraucherrechte bei Black-Friday-Angeboten

Der Black Friday naht. An diesem Tag bieten Händler viele Produkte zu reduzierten Preisen an oder gewähren großzügige Rabatte. Ursprünglich kommt der Black Friday aus den Vereinigten Staaten und markiert traditionell den Beginn der Weihnachtseinkaufs-Saison nach dem Feiertag Thanksgiving. Es ist von großer Bedeutung, dass Verbraucher nicht von vermeintlichen Angeboten in Versuchung geführt werden, da darunter auch betrügerische Anbieter anzutreffen sind.



Achtung Verbraucher: Das sind die Black-Friday-Tricks der Händler

An Black Friday bieten Händler scheinbar großzügige Preisnachlässe für Verbraucher an. Dabei legen sie großen Wert darauf, dass sich ihr Verkaufspreis vermeintlich unterhalb der unverbindlichen Preisempfehlung befindet. Doch diese Angabe ist irreführend, da die Preise auch während des restlichen Jahres größtenteils unterhalb dieser UVP liegen. Daher empfiehlt es sich beispielsweise, auf einem Vergleichsportal einen Vergleich anzustellen.

Online-Händler nutzen außerdem häufig einen Countdown, um die Dauer eines Schnäppchens bis zum Ablauf herunterzuzählen. Dadurch möchten sie den Verbraucher dazu verleiten, unter Zugzwang unüberlegt und schnell zuzugreifen. Dieses Ziel der Händler ist gesetzlich erlaubt, solange der Countdown nicht von vorn beginnt, sobald er bereits abgelaufen ist (LG Bochum Urt. v. 10.9.2015, Az. 14 O 55/15). Das Shopping-Portal Temu nutzt beispielsweise diese fragwürdigen Methoden.



Welches Rückgaberecht gilt für Käufer bei Black-Friday-Schnäppchen?

Sofern ein Verbraucher bei einem Online-Händler Waren erwirbt, besteht das gesetzliche Recht auf eine Rückgabe innerhalb von zwei Wochen. In diesem Zeitraum kann der Käufer die Produkte ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Widerruf direkt beim Händler erklärt werden muss, zum Beispiel per E-Mail. Ein einfaches Zurücksenden der Produkte ohne Kommentar genügt nicht. Zusätzlich dazu ist es Pflicht für den Händler, den Verbraucher über das Widerrufsrecht zu informieren. Spätestens bei Lieferung muss der Verbraucher diese Informationen auf einem dauerhaften Datenträger haben.

Bei Fernverträgen, wie beispielsweise Onlinekäufen, besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Beim Kauf von Waren in einem Geschäft entfällt dieses gesetzliche Widerrufsrecht jedoch. Das gleiche gilt für das Recht auf Umtausch, sofern die Produkte keine Mängel aufweisen. In diesem Fall liegt es im Ermessen des Verkäufers, ob er eine Kulanzregelung anbietet.

Wie sieht es jedoch mit der Original-Verpackung aus? Es gibt immer noch Verbraucher, die glauben, dass sie Produkte nur in ihrer ursprünglichen Verpackung zurückgeben können. Händler sind jedoch nicht berechtigt, eine Rückgabe abzulehnen, wenn diese fehlt. Es gibt allerdings Ausnahmen zu beachten. Ist die Original-Verpackung ein integraler Bestandteil des Produkts? In diesem Fall ist sie für eine Rückgabe zwingend erforderlich. Ein Beispiel hierfür sind Sammlerstücke, da die Verpackung den Wert steigert.

Rechte der Verbraucher bei Mängeln am Black-Friday-Schnäppchen

Der Händler muss ebenfalls einwandfreie Produkte verkaufen, wenn er sie als Schnäppchen verkauft. Dies liegt daran, dass bei neuen Produkten eine zweijährige Gewährleistung besteht. Die Gewährleistung für genau diesen Mangel entfällt jedoch dann, wenn der Händler Produkte aufgrund eines Mangels zu einem reduzierten Preis anbietet.

Sobald bei einem gekauften Produkt innerhalb kurzer Zeit ein Defekt auftritt, haben Verbraucher Anspruch auf die Sachmängelhaftung. In solchen Fällen können sie zwischen einer Reparatur und der Neubeschaffung des Produkts wählen. Der Händler hat dabei zwei Versuche, das defekte Produkt zu reparieren. Wenn es dennoch nicht einwandfrei funktioniert, steht dem Verbraucher das Recht auf die Rückerstattung des Kaufpreises zu. Dabei ist nicht zwingend erforderlich, dass dieser einen Gutschein für den Warenwert annimmt.

Für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Sachmängelhaftung muss zwar bereits zum Zeitpunkt des Kaufs ein Defekt vorhanden gewesen sein, jedoch wird dies gesetzlich innerhalb des ersten Jahres nach einem Kauf per Gesetz angenommen. Behauptet ein Käufer hingegen nach Ablauf dieses Jahres, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden habe, obliegt ihm selbst die Beweispflicht dafür.



Wie lange müssen Black-Friday-Angebote im Handel verfügbar sein?

Einige Händler machen gerne von Lockvogel-Angeboten Gebrauch, wodurch der Verbraucher jedoch möglicherweise vor einem leeren Regal steht, wenn er die Ware kaufen möchte. Wettbewerbs- und Verbraucherschützer gehen rechtlich gegen derartige Praktiken vor, mahnen diese ab und fordern eine Unterlassung. Das Hauptziel besteht darin, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Zum Beispiel ist es einer Supermarktkette vorgeschrieben, darauf rechtzeitig hinzuweisen, falls ein Schnäppchen möglicherweise bereits schon am ersten Tag nicht mehr verfügbar ist.